Meldestelle

Die Inter-Harz GmbH hat eine Interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz  eingerichtet.

Sollten Sie Kenntnis von Verstößen bei der Inter-Harz GmbH haben, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, dann haben Sie die Möglichkeit, diese über verschiedene sichere Wege zu melden. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.

An wen richtet sich die Interne Meldestelle?
Dieses Meldesystem – Interne Meldestelle – richtet sich an alle Beschäftigten der Inter-Harz GmbH und an alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Inter-Harz GmbH in Kontakt stehen und Informationen über Verstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz erlangt haben.

Welche Inhalte kann ich melden?
Verstöße nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG).

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?
Meldungen können Sie bei der Internen Meldestelle der Inter-Harz GmbH nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz abgeben.

Kontakt zur internen Meldestelle für Hinweisgebende:
https://whistleblowersoftware.com/secure/9a926f16-b84e-4050-bb7a-509f2ae95876

Wie werden meine Daten geschützt?
Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist Ihr Schutz als Hinweisgebende. Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebender Person, zum Beispiel zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend § 12 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein sowie der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Meldung bei einer Externen Meldestelle:

Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ):
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html